Online-Therapie FAQ

Sind meine Beschwerden überhaupt für eine Online-Therapie geeignet?

Die meisten Verletzungen des Bewegungsapparates sind für eine Online-Physiotherapie-Beratung geeignet. Wenn ich jedoch feststelle, dass Ihre Beschwerden oder Situation für eine Online-Konsultation überhaupt nicht geeignet ist, werde ich Sie darüber informieren und die Kosten für die Konsultation erstatten.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Beschwerden für eine Beratung geeignet sind oder nicht, senden Sie mir eine E-Mail und ich werde Sie informieren!

Wird mir mein Therapeut sagen, falls ich doch eine Physiotherapie vor Ort benötige?

Absolut. Während es viele Beschwerden/Verletzungen gibt, die über eine Online-Physiotherapie-Beratung behandelt werden können, erfordern einige Erkrankungen eine praktische Beurteilung und Behandlung. Ich arbeite in einer Praxis in Klagenfurt und in Feldkirchen und kann erkennen, wann Beschwerden von Angesicht zu Angesicht untersucht werden müssen.

Wie kann mein Physio mich überhaupt befunden ohne mich zu berühren?

Alle Physiotherapie-Termine beginnen mit einer „subjektiven Beurteilung“, bei der der Therapeut Ihnen eine gut strukturierte Reihe von Fragen stellt, um herauszufinden, was er über Ihre Beschwerden wissen muss (ohne Sie zu berühren). Am Ende der subjektiven Beurteilung sollte der Physio bereits eine sehr klare Vorstellung von Ihrem Beschwerdebild haben, um diesen Befund zu bestätigen.

Ich werde Sie bei weiteren Fragen zu Ihren Beschwerden kontaktieren, sobald ich den Fragebogen (den Sie bei der Buchung ausfüllen) erhalten habe. Sie werden möglicherweise aufgefordert, bestimmte Bewegungen auszuführen und ich bewerte dann Ihr Feedback dazu. Dieser Prozess sollte den Befund klären. Wenn Ich mir bei Ihrem Befund nicht sicher bin, werde ich Sie weiter überweisen oder bitten, zu mir oder einem anderen Physiotherapeuten in die Praxis zu kommen.

Wie kann mich mein Therapeut behandeln ohne mich zu berühren?

Die traditionelle Auffassung der meisten Menschen zur Physiotherapie ist, dass es sich um eine “hands-on” Behandlung handelt. In Wirklichkeit ist dies nur ein kleiner Teil dessen, was Physios zur Unterstützung des Beschwerdemanagements tun. Die Aufklärung über Ihren Zustand, die Ermittlung von Faktoren, die zu Ihrem Lebensstil beitragen, sowie die Einführung eines strukturierten und maßgeschneiderten Trainingsprogramms sind einige der wichtigsten Aufgaben von Physiotherapeuten.

In den letzten 5 bis 10 Jahren hat sich die Physiotherapie von der Abhängigkeit von komplexen Maschinen und manuellen Techniken zu Rehabilitationsprogrammen entwickelt, die unter Anleitung durchgeführt werden. Dadurch haben Sie viel mehr Kontrolle über Ihre eigene Genesung. Untersuchungen haben gezeigt, dass die Ergebnisse durch Online-Konsultation (aufgrund der Befähigung des Patienten seine Beschwerden selbst zu behandeln) tatsächlich besser sein können.

Sollte ich der Meinung sein, dass Sie eine “hands on” Therapie benötigen, lasse ich Sie das umgehend wissen!

Ich habe Übungen bekommen, bin mir aber unsicher ob die Ausführung richtig ist

Die Wunder der modernen Technik eröffnen eine neue Welt der Möglichkeiten. Mit Ihrem Termin erhalten Sie ebenfalls eine Nachberatung. Sie können mir ein Foto oder Video zukommen lassen, das Sie bei der Ausführung zeigt, oder wir organisieren eine Echtzeit-Überprüfung per Webcam.

Alle Übungsbeschreibungen sind sehr klar und werden durch Fotos oder Videos illustriert. Dies macht die Dinge oft sehr einfach.

Welche Zahlungsmöglichkeiten gibt es?

Nach Ihrer Buchungs-Anfrage bekommen Sie von mir eine Zahlungsanweisung per E-Mail.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich erst mit der Bearbeitung Ihrer Anfrage beginnen kann, wenn die Zahlung abgeschlossen ist.

Zahlt meine Versicherung für eine Online-Therapie

Teletherapie kann unter bestimmten Umständen für die Zeit der COVID-19 Pandemie, mit der ÖGK und weiteren Krankenkassen abgerechnet werden. Bezüglich weiterer Details informieren Sie sich auf der Website des jeweiligen Berufsverbandes.

Teletherapie ist nach einer Aussendung des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz vom 31.3.2020 in Österreich unter der Maßgabe der Einhaltung fachlicher und wissenschaftlicher Erkenntnisse und Erfahrungen rechtlich zulässig, siehe auch: https://www.physioaustria.at/system/files/general/2020-0.203.645-1-a_-_hinausschrift_mtd-austria_31.03.2020_gabriele_jaksch-1_0.pdf

Ebenso ist auch im ASVG Gesetz §302.1a der Begriff Telerehabilitation als medizinische Maßnahme der Rehabilitation verankert.